Pflegegeld zur Sachleistung: So steigern Pflegedienste ihren Umsatz pro Patient
Warum viele Patienten auf Pflegegeld als Einkommen angewiesen sind – und wie vorrangige Sozialleistungen das Problem lösen. Mit konkreten Zahlen und Rechenbeispielen.
Das Problem: Pflegegeld als „zweite Rente"
Kennen Sie das? Ein Patient hat Pflegegrad 3, bräuchte dringend professionelle Pflege – aber nutzt nur den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Das Pflegegeld von 573 € fließt komplett in Miete und Lebensmittel. Für Sachleistungen bleibt nichts übrig.
Das ist kein Einzelfall. Gerade Rentner mit kleiner Rente sind auf das Pflegegeld als Einkommensergänzung angewiesen. Sie können es sich schlicht nicht leisten, auf dieses Geld zu verzichten – selbst wenn sie professionelle Pflege dringend bräuchten.
Die Folge für Ihren Pflegedienst: Pro Patient kommen nur 131 € Entlastungsbetrag an. Das Sachleistungsbudget von bis zu 2.299 € bleibt ungenutzt. Angehörige sind überlastet, die Versorgungsqualität leidet – und Ihr Umsatz bleibt weit unter dem Potenzial.
Aber das eigentliche Problem ist nicht, dass Patienten das Pflegegeld behalten wollen. Das Problem ist, dass an anderer Stelle das Geld fehlt. Und genau da setzt die Lösung an.
Die Zahlen: Pflegegeld vs. Sachleistung 2025/2026
Ein Blick auf die aktuellen Beträge zeigt, wie groß die Differenz zwischen Pflegegeld und Sachleistung ist:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Faktor |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 332 € | 796 € | 2,4x |
| PG 3 | 573 € | 1.497 € | 2,6x |
| PG 4 | 765 € | 1.859 € | 2,4x |
| PG 5 | 947 € | 2.299 € | 2,4x |
Sachleistung bringt also das 2,4- bis 2,6-fache des Pflegegeldes. Dazu kommen weitere Budgets wie der Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die das Pflegegeld nicht kürzen.
Kombinationsleistung: Der Mittelweg
Patienten müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Die Kombinationsleistung nach §38 SGB XI erlaubt beides gleichzeitig. Die Formel ist einfach:
So funktioniert die Kombileistung:
Verbrauchsquote = Abgerechnete Sachleistung ÷ Sachleistungsbudget
Verbleibendes Pflegegeld = Maximales Pflegegeld × (1 − Verbrauchsquote)
Beispiel PG 3: Ihr Pflegedienst rechnet 748,50 € ab (50 % von 1.497 €). Der Patient erhält noch 573 € × 50 % = 286,50 € Pflegegeld. Ein Antrag ist nicht nötig – die Kombinationsleistung entsteht automatisch.
Der Schlüssel: Vorrangige Sozialleistungen
Wenn das Pflegegeld zum Leben gebraucht wird, muss das fehlende Einkommen aus einer anderen Quelle kommen. Genau dafür gibt es vorrangige Sozialleistungen – und hier liegt die entscheidende Erkenntnis:
Zentrale Regel: Pflegegeld wird bei Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als Einkommen angerechnet. Beim Wohngeld gilt dies für die pflegebedürftige Person. Die Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus.
Das bedeutet: Wenn ein Patient Wohngeld oder Grundsicherung erhält, bleibt das Pflegegeld vollständig erhalten. Es muss nicht mehr für den Lebensunterhalt eingesetzt werden – und kann stattdessen in professionelle Pflege fließen.
Wohngeld
Für Rentner und Geringverdiener mit Miet- oder Eigenheimkosten oft die einfachste Lösung. Pflegegeld wird beim Pflegebedürftigen nicht als Einkommen angerechnet, und Pflegebedürftigkeit kann zu zusätzlichen Freibeträgen führen. Typisch sind 150–300 € monatlich, die die Einkommenslücke schließen.
Grundsicherung im Alter
Für Personen ab Regelaltersgrenze (aktuell 66 Jahre) oder voll Erwerbsgeminderte mit Einkommen unter Bedarf. Die Grundsicherung deckt den gesamten Lebensunterhalt inklusive Unterkunftskosten. Pflegegeld wird nicht angerechnet. Wichtig: Grundsicherung und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus – es sollte geprüft werden, was günstiger ist.
Bürgergeld
Für erwerbsfähige Pflegebedürftige unter Regelaltersgrenze mit geringem Einkommen. Seltener relevant bei typischen Pflegepatienten, aber bei jüngeren Patienten eine wichtige Option. Auch hier: Pflegegeld wird nicht angerechnet.
Rechenbeispiel: Vorher vs. Nachher
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an: Ein Rentner mit Pflegegrad 3, monatliche Rente 1.100 €, Warmmiete 650 €.
Situation vorher: Nur Pflegegeld
- Rente: 1.100 €
- Pflegegeld: 573 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Gesamt verfügbar: 1.804 €
Umsatz für Ihren Pflegedienst: 131 € (nur Entlastungsbetrag). Das Pflegegeld wird komplett für Miete und Lebenshaltung gebraucht.
Situation nachher: Kombileistung + Wohngeld + Hilfe zur Pflege
- Rente: 1.100 €
- Pflegegeld (50 % Kombi): 287 €
- Wohngeld: 200 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Gesamt verfügbar: 1.718 €
Umsatz für Ihren Pflegedienst: 749 € Sachleistung + 131 € Entlastungsbetrag + Hilfe zur Pflege (z. B. 5 Std./Woche à 35 € = 700 €/Monat).
Ergebnis: Der Patient verliert nur ca. 86 € monatlich – erhält dafür aber professionelle Pflege im Wert von über 1.500 €. Ihr Pflegedienst steigert den Umsatz von 131 € auf über 1.500 € pro Patient.
Der Umsatz-Impact für Ihren Pflegedienst
Was bedeutet das in der Praxis? Hier die Zahlen für einen Patienten mit Pflegegrad 3:
| Vorher | Nachher | |
|---|---|---|
| Sachleistung | 0 € | 749 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € |
| Hilfe zur Pflege | 0 € | 500–1.000 € |
| Umsatz / Patient / Monat | 131 € | 1.380–1.880 € |
Faktor 10–14x mehr Umsatz pro Patient. Bei nur 10 Patienten, die von Pflegegeld auf Kombinationsleistung umgestellt werden, sind das 13.000–18.000 € Mehrumsatz pro Monat.
So setzen Sie es um: 5-Punkte-Checkliste
Die Umsetzung beginnt mit einem systematischen Screening Ihrer bestehenden Patienten:
Screening: Geeignete Patienten identifizieren
- Nutzt der Patient nur Pflegegeld oder Entlastungsbetrag? → Kandidat für Umstellung
- Geringes Einkommen (Rente unter ca. 1.200 €)? → Wohngeld oder Grundsicherung prüfen
- Pflegegrad 2 oder höher? → Sachleistung möglich
- Professioneller Pflegebedarf nicht gedeckt? → Hilfe zur Pflege prüfen
- Kein hohes Vermögen? → Hilfe zur Pflege wahrscheinlich bewilligungsfähig
Fazit
Das Pflegegeld-Problem ist lösbar. Vorrangige Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung schließen die Einkommenslücke – und öffnen den Weg zur Sachleistung. Wer seine Bestandspatienten systematisch screent, kann den Umsatz pro Patient um den Faktor 10 und mehr steigern.
Und dann? Hilfe zur Pflege als nächster Hebel
Wenn Ihre Patienten auf Sachleistung umgestellt sind, ist das erst der Anfang. Denn selbst das volle Sachleistungsbudget reicht oft nicht, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu decken. Den ungedeckten Bedarf können Sie über die Hilfe zur Pflege nach SGB XII finanzieren lassen — und so den Umsatz pro Patient nochmals deutlich steigern.
Zum Artikel: SGB XII Hilfe zur Pflege — Was Pflegedienste wissen müssen →Möchten Sie das Potenzial Ihrer Klienten nutzen?
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