Eingliederungshilfe: Der unterschätzte Umsatzhebel für ambulante Pflegedienste
71.190 € Vermögensfreibetrag, Partnereinkommen wird nicht herangezogen, 50–80 € pro Fachleistungsstunde: Warum Eingliederungshilfe nach SGB IX der größte blinde Fleck der ambulanten Pflege ist.
Was ist Eingliederungshilfe – und warum kennen die meisten Pflegedienste sie nicht?
Die Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB IX ist eine der am besten finanzierten Sozialleistungen in Deutschland – und gleichzeitig eine der unbekanntesten in der ambulanten Pflege. Sie richtet sich an Menschen mit wesentlichen Behinderungen und finanziert Leistungen zur Teilhabe: Assistenz im Alltag, Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Unterstützung bei Behördengängen, Mobilität.
Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2020 ist die EGH kein Teil der Sozialhilfe mehr, sondern ein eigenständiges Leistungsrecht mit deutlich besseren Konditionen. Trotzdem bieten die wenigsten ambulanten Pflegedienste EGH-Leistungen an. Der Grund: Sie wissen nicht, dass sie es können – und wie profitabel es ist.
Eingliederungshilfe in Zahlen:
- Über 1 Million Empfänger in Deutschland (2024)
- 78 % erhalten Leistungen ambulant – Tendenz steigend
- 7,9 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) – nur ein Bruchteil bezieht EGH
- Vergütung: 50–80 € pro Fachleistungsstunde je nach Bundesland
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit wesentlichen Behinderungen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Das umfasst:
- Körperliche Behinderungen: Querschnittlähmung, Multiple Sklerose, Schlaganfallfolgen
- Geistige Behinderungen: Down-Syndrom, schwere Lernbehinderungen
- Seelische Behinderungen: Schwere Depressionen, Psychosen, Suchterkrankungen
- Sinnesbehinderungen: Blindheit, Gehörlosigkeit
Wichtig für Pflegedienste: Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für EGH. Und umgekehrt: Viele Ihrer Klienten mit Pflegegrad haben gleichzeitig eine Behinderung, die EGH-Ansprüche begründet. Schlaganfall-Patienten, MS-Erkrankte oder Menschen mit Demenz und zusätzlicher Behinderung sind typische Kandidaten.
Altersgrenze: Vor oder nach Regelaltersgrenze?
Wer vor der Regelaltersgrenze (aktuell 66, steigend auf 67) bereits EGH bezieht, behält den Anspruch auch danach – inklusive der günstigen EGH-Vermögensregeln. Bei Erstbeantragung nach Regelaltersgrenze wird die Hilfe zur Pflege separat nach SGB XII gewährt. Deshalb lohnt sich die frühzeitige Beantragung bei Klienten unter 65 mit Behinderung besonders.
Der finanzielle Hebel: EGH vs. Hilfe zur Pflege
Der größte Vorteil der Eingliederungshilfe gegenüber der Hilfe zur Pflege liegt in den Vermögens- und Einkommensregeln:
| Kriterium | EGH (SGB IX) | HzP (SGB XII) |
|---|---|---|
| Vermögensfreibetrag 2026 | 71.190 € | 10.000 € |
| Partnervermögen | wird NICHT herangezogen | wird herangezogen |
| Partnereinkommen | wird NICHT herangezogen | wird herangezogen |
| Eigenheim | geschont | ggf. verwertbar |
| Eigenbeitrag | max. 2 % des übersteigenden Einkommens | voller Einsatz über Freibetrag |
Konkret: Ein Klient mit 50.000 € auf dem Konto würde bei Hilfe zur Pflege 40.000 € einsetzen müssen. Bei Eingliederungshilfe behält er alles. Das macht EGH-Leistungen für Klienten deutlich attraktiver – und senkt die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme.
Was EGH-Leistungen in der Praxis bedeuten
Eingliederungshilfe finanziert Assistenzleistungen, die über die klassische Pflege hinausgehen. Für ambulante Pflegedienste bedeutet das: zusätzliche Stunden pro Klient, die unabhängig vom SGB-XI-Budget vergütet werden.
Typische EGH-Leistungen im ambulanten Bereich
- Alltagsassistenz: Haushalt, Einkaufen, Kochen, Behördengänge (5–20 h/Woche)
- Freizeitbegleitung: Sport, Kultur, Vereine, soziale Kontakte (2–10 h/Woche)
- Mobilitätsassistenz: Begleitung im ÖPNV, Orientierungshilfe (2–8 h/Woche)
- Kommunikationsassistenz: Hilfe bei Schriftverkehr, Telefon, digitale Kommunikation (1–5 h/Woche)
- Gesundheitssorge: Begleitung zu Arztterminen, Medikamentenmanagement (2–5 h/Woche)
Umsatzpotenzial pro Klient
| Szenario | Stunden/Woche | Umsatz/Monat |
|---|---|---|
| Leichte Assistenz | 5 h | ca. 1.300 € |
| Mittlere Assistenz | 10 h | ca. 2.600 € |
| Umfassende Assistenz | 20 h | ca. 5.600 € |
| Intensive Begleitung | 30+ h | ca. 8.500+ € |
Der entscheidende Punkt: Diese Beträge kommen zusätzlich zu den SGB-XI-Pflegeleistungen. Ein Klient mit Pflegegrad 3 und mittlerer EGH-Assistenz bringt 1.497 € Sachleistung + 2.600 € EGH = über 4.000 € monatlichen Umsatz – aus einer Hand, von Ihrem Pflegedienst.
EGH + Pflege: So funktioniert die Kombination
Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen (SGB XI) sind gleichrangig – keine hat Vorrang. Der Zweck entscheidet: Teilhabe geht an die EGH, Pflege an die Pflegeversicherung. Beides kann parallel bezogen werden.
Besonders relevant ist §103 SGB IX: Im häuslichen Bereich umfassen die EGH-Leistungen auch die Hilfe zur Pflege – mit den günstigen EGH-Vermögensregeln. Für Klienten unter Regelaltersgrenze, die bereits EGH beziehen, gilt dieser Vorteil auch nach Renteneintritt weiter.
Wie Ihr Pflegedienst EGH-Leistungserbringer wird
Ambulante Pflegedienste können EGH-Leistungen erbringen. Dafür brauchen Sie eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§123–125 SGB IX mit dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (in den meisten Bundesländern die überörtlichen Träger: Landschaftsverbände, Bezirke oder Landeswohlfahrtsverbände).
In 4 Schritten zum EGH-Leistungserbringer
- Leistungsbeschreibung erstellen: Art, Umfang und Qualität der angebotenen EGH-Leistungen definieren
- Leistungsvereinbarung verhandeln: Was wird erbracht? Welche Qualifikationen hat das Personal?
- Vergütungsvereinbarung abschließen: Fachleistungsstundensatz verhandeln (50–80 €/h je nach Region)
- Prüfungsvereinbarung unterschreiben: Qualitätskontrolle durch den Leistungsträger
Fazit: Der blinde Fleck mit dem größten Hebel
Eingliederungshilfe ist die am wenigsten genutzte Finanzierungsquelle in der ambulanten Pflege – und gleichzeitig die mit dem größten Potenzial. Fachleistungsstunden zwischen 50 und 80 €, keine Deckelung durch SGB-XI-Budgets, großzügige Vermögensgrenzen und die Möglichkeit, alles aus einer Hand zu erbringen: Für Pflegedienste, die bereit sind, ihr Portfolio zu erweitern, ist EGH ein echter Umsatzhebel.
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